Sanierung: Unter einer Sanierung versteht man eine technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer Wohnung oder eines Gebäudes. Oft steht dabei eine energetische Sanierung im Vordergrund. Eine energetische Sanierung ist eine Investition in den sparsamen Gebrauch von Energie. Dadurch werden nicht nur kosten für Energie gespart, sondern man tut auch was für seine Umwelt.
Aus diesem Grund werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Zu der Förderung gehören vor allem sehr günstige Kredite mit niedrigen Bauzinsen. Ein Gebäude das unter Denkmalschutz steht oder in einem Sanierungsgebiet liegt, erhalten zudem eine hohe Steuerförderung. Über 10 Jahre hinweg erkennt das Finanzamt jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben an.
Maßnahmen für Förderung der KfW zur energetischen SanierungWärmedämmung: Alle Maßnahmen zur Wärmedämmung an der Fassade eines Gebäudes werden gefördert.
Fenster Erneuerung: Gefördert werden der Austausch veralteter Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie der Einbau selbiger bei Ausbau eines Gebäudes. Spezielle energiearme Haustüren werden ebenfalls gefördert.
Anlagetechnik: Unter Förderung für Anlagentechnik verstehen sich Heizungsanlagen, die zu einer energetischen Verbesserung führen. Auch Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen an bestehenden Heizungsanlagen werden gefördert. Ausgeschlossen von der Förderung sind Kachel- sowie Kaminöfen, Kamine etc., aber auch Kohle und Elektroheizungen.
Lüftungsanlagen: Zur Förderung gehören außerdem auch Lüftungsanlagen, die ebenfalls zur einer energetischen Verbesserung führen. Dazu gehören bedarfsgeregelte Abluftsysteme, Anlagen mit Wärmeübertrager und spezielle Kompaktgeräte.