Womit viele Häuslebauer, die über einen Bauträger ihre eigenen vier Wände bauen lassen nicht rechnen: Bereitstellungszinsen. Denn schon während der Bauphase sieht die Bauträger- und Maklerverordnung vor, bis zu sieben Teilauszahlungen vom Darlehensnehmer zu verlangen. Baufirmen stellen Rechnungen für bereits verrichtete Arbeiten aus und Bauträger verlangen Abschlagsummen.
Somit wird das bei der Bank beantragte Baudarlehen nicht in einer Summe abgerufen, sondern in einzelnen Tranchen gemäß des Baufortschritts. Für das Bereitstellen des Baudarlehens verlangen Geldgeber Zinsen, da sie ihrerseits Geld an den Märkten aufnehmen müssen. Diese werden an die Kunden neben den herkömmlichen Kreditzinsen in Form von Bereitstellungszinsen weiter gegeben.
Darlehensnehmer müssen mit Zusatzbelastungen kalkulierenKünftige Immobilienbesitzer müssen somit tiefer in die Tasche greifen als zunächst angenommen, wobei die Bereitstellungszinsen in der Höhe von Bank zu Bank variieren. Jedoch werden in der Regel für das Bereitstellen der Darlehenssumme 0,25 Prozent Zinsen verlangt. So werden beispielsweise für einen noch nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag in Höhe von 100.000 Euro 250 Euro pro Monat an Bereitstellungszinsen fällig und dies für Geld, von dem der Darlehensnehmer nicht sofort profitieren kann.
Nicht alle Banken stellen Baudarlehen zu gleichen Konditionen in Rechnung und auch Bereitstellungszinsen unterliegen individuellen Bedingungen. So offerieren einige Kreditinstitute für Bereitstellungszinsen eine Karenzzeit von sechs Monaten oder sogar darüber hinaus. Während dieser vertraglich vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit fallen für den Kunden keine zusätzlichen Zinsen an.
In der Regel jedoch verlangen Geldgeber bereits ab dem dritten oder vierten Monat nach der Darlehenszusage für den noch nicht in Anspruch genommenen Kreditteil Zinsen. Schnell kommen hierbei einige Tausend Euro an zusätzlichen Kosten zusammen.
Flexible Kredite - Schutz vor hohen ZusatzkostenWer sich vor hohen Zusatzkosten schützen will, sollte sich Bereitstellungszinsen in den Effektivzins einrechnen lassen, um sich einen Überblick über alle anfallenden Kosten zu verschaffen. Mit einer auf einen Teilbetrag vereinbarten Nichtabnahmeentschädigung kann sich der Darlehensnehmer für einen bestimmten Betrag vor Bereitstellungszinsen schützen. Im günstigsten Fall kann eine Darlehenssumme vereinbart werden, die auch einen finanziellen Spielraum für nicht vorgesehene Kosten lässt. Dieses Kriterium muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden, denn mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Auf diese Weise lassen sich Zusatzkosten durch Bereitstellungszinsen minimieren.