Wer sich für den Neubau einer eigenen Immobilie entscheidet, muss vorsorgen und sollte nichts dem Zufall überlassen. Mit einer Haftpflicht- und einer Bauleistungsversicherung sind Häuslebauer auf der richtigen Seite. Schließlich ist es gar nicht so selten, dass es auf Baustellen zu Versicherungsfällen kommt, da hier überall Gefahren lauern. Ist der Abschluss von Bauherrenversicherungen nicht im Leistungsumfang von Bauträgern und Architekten enthalten, muss sich der Bauherr selber um den wichtigen Versicherungsschutz kümmern.

Neubau mit Baugerüst

Risiken auf Baustellen lassen sich rundum absichern

Alle, die auf eine Bauherrenversicherung verzichten wollen, sparen am verkehrten Ende. Schließlich birgt jede Baustelle ein großes Gefahrenpotenzial, dessen Auswirkungen nicht kalkulierbar sind. Kommt beispielsweise ein Passant durch herabfallende Materialien zu Schaden, stürzt ein Kind beim Spielen in einen Schacht, oder werden Sachgegenstände durch baustellenbedingte Verunreinigungen beschädigt, greift der Schutz der Bauherrenversicherung. Ohne diese wichtige Absicherung können auf den Bauherrn im schlimmsten Fall Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zukommen, die durch Krankenhaus-, Arzt- und Pflegekosten entstehen. Hinzu kommen meist noch Schmerzensgeldforderungen, Ersatzleistungen für einen entgangenen Verdienst und möglicherweise eine lebenslange Rente.

Rundumschutz für kleines Geld

Die Beiträge zur Bauherrenversicherung orientieren sich an den Gesamtkosten für den Neubau, wobei einige günstige Anbieter für eine Bausumme bis zu 250.000 Euro einen einmaligen Beitrag von kaum mehr als 90 Euro verlangen und dafür einen Versicherungsschutz für Schäden bis zu 15 Millionen Euro gewährleisten.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten einen umfassenden Rundumschutz ohne Zusatzkosten. Dieser beinhaltet auch Sachschäden am Bau, die sich erst zu einem späteren Zeitraum entwickeln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine allmähliche Feuchtigkeit zu Schäden führt oder sich das Grundstück senkt. Woran viele Bauherren nicht denken: Derjenige, der ein Bauvorhaben veranlasst, trägt immer die Verantwortung, wenn es um die Sicherheit an der Baustelle geht. Eine spezielle Baustellenverordnung regelt die Bedingungen.

Privater Haftpflichtschutz reicht im Einzelfall

Alle Bauherren, die in eigener Regie ihre Immobilie aus- oder umbauen wollen, sollten sich nach dem Versicherungsumfang ihrer privaten Haftpflichtversicherung erkundigen. Vielfach ist für eine Eigenleistung im kleineren Umfang keine zusätzliche Bauherrenversicherung notwendig. Gute Haftpflichtpolicen decken kleine Baumaßnahmen bis zu 25.000 Euro oder gar darüber ab. Individuelle Vertragsbedingungen regeln die Absicherung und die Höhe der Versicherungssumme.

Bauleistungsversicherung deckt Sachschäden

Die Bauleistungsversicherung gehört zu den Bauherrenversicherungen, die immer dann in Leistung tritt, wenn es zu Schäden an der Baustelle kommt oder Bauteile gestohlen werden. Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise Beschädigungen durch Unwetter am Mauerwerk und der Bausubstanz und den Diebstahl von Türen oder Heizkörpern.

Bauherren, die auf diesen wichtigen Versicherungsschutz verzichten, geraten im Ernstfall schnell in eine wirtschaftliche Schieflage, was zu enormen Bauverzögerungen führen kann. Einige Versicherer schließen in ihrem Vertrag auch Schäden an Fotovoltaikanlagen ein, sofern der Einbau in den Baukosten enthalten ist. Jedoch gibt es auch Einschränkungen im Versicherungsschutz. Baumaterialien, Maschinen und Werkzeuge sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Kein Versicherer trägt das Risiko eines Diebstahls wie auch Schäden durch herkömmliche Witterungseinflüsse wie Senkschäden und Risse, die durch Frost entstehen. Hier ist der Bauherr selber gefragt und muss für einen Schutz gegen Frost sorgen.

Feuerrohbauversicherung - Zusatzschutz bietet Extras

Ebenfalls nicht über die Bauleistungsversicherung abgedeckt sind Schäden am Rohbau, die durch einen Blitzschlag, Feuer oder Explosion entstehen. Eine Feuerrohbauversicherung tritt immer dann in Leistung, wenn es zu Brandschäden kommt. Zur Fertigstellung der Immobilie endet dieser Versicherungsschutz automatisch und sollte rechtzeitig zum Einzug hin in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden, um einen nahtlosen Versicherungsschutz gegen Feuer Sturm- und Leitungswasserschäden aufrecht zu erhalten.

Viele Geldgeber haben sich bereits darauf verlegt, bereits bei der Darlehensvergabe auf eine Feuerrohbaupolice zu bestehen, um eigene Risiken zu minimieren. Vielfach können Bauherren ihre Bauleistungsversicherung gegen Aufpreis um diesen wichtigen Bestandteil aufstocken lassen. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, bereits zu Beginn der Bauphase eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die während der Bauzeit bereits den Rohbau mitversichert.

Welcher Schutz muss es denn nun sein?

Wer sich während der Bauphase vor einem finanziellen Ruin durch Ansprüche Dritter schützen will, sollte unbedingt eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen. Bereits beim Erwerb eines Grundstücks sollte ein Vertrag vereinbart werden, da bereits zu diesem Zeitpunkt der künftige Bauherr für alle Schäden aufkommt. Nicht weniger wichtig ist der Schutz durch eine Bauleistungsversicherung, die vor finanziellen Engpässen durch Schäden am Bau und bei Diebstahl einspringt. Eine private Haftpflichtversicherung, die den Schutz bei kleineren Vorhaben übernimmt, gehört von vornherein in jeden Haushalt und geht bis zu einer vertraglich definierten Versicherungssumme in Leistung. Bauherren, die Freunde in Eigenleistung mithelfen lassen, müssen diese bei der Bauberufsgenossenschaft unfallversichern lassen.